Rechtsgebiete

Die Kanzlei Strafrecht Bergisch Gladbach ist auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (Straftaten im Zusammenhang mit Drogen / Rauschgift)
  • Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht/Bußgeldverfahren
  • Internationales Strafrecht/Auslieferungsverfahren
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Vollzugsrecht (Vollziehung von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung, vorzeitige Haftentlassung, Halbstrafe, Vollzugslockerungen, Begnadigungen)
  • U-Haft (Haftprüfung, Haftbeschwerde)
  • Kapitalstrafrecht (Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit)
  • Internetstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Unternehmensstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht/Steuerstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Revision
  • Wiederaufnahme von rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren
  • Gnadengesuch
  • Opferschutz, Nebenklage, Zeugenbeistand
  • Adhäsionsverfahren (Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren)
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Verfassungsbeschwerde (Bundesverfassungsgericht Karlsruhe)
  • Menschenrechtsbeschwerde (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte)

Was ist Strafverteidigung?

Zunächst einmal ist Verteidigung Kampf. „Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.“ (Hans Dahs)
Daher ist besonders in diesem Bereich eine hervorragende anwaltliche Vertretung notwendig. Diesem Anspruch kann nur jemand gerecht werden, der sich auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert hat, die einschlägige Rechtsprechung kennt, sich laufend fortbildet, rhetorisch gewandt ist und taktisch klug agiert. Ich weiß um die nicht zu unterschätzenden “Waffen“ der Rhetorik, Taktik und Psychologie in einem jeden Verfahren und setze sie effektiv ein. Denn für eine erfolgreiche Verteidigung – egal ob Freispruch- oder Strafmaßverteidigung – ist oft die Anwendung jener „geheimen Waffen“ mitentscheidend über Sieg oder Niederlage vor Gericht.

Der Strafverteidiger

Eine ausgezeichnete juristische und insbesondere strafrechtliche Ausbildung, die ihm erlaubt, alle ihm zur Verfügung stehenden juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, ist die Voraussetzung für einen jeden Verteidiger. Aber erst die Bereitschaft, bedingungslosen Einsatz zu zeigen und vorurteilsfrei dem Mandanten zu begegnen und so eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu ermöglichen, unterscheidet einen sehr guten Anwalt von einem weniger guten.
Nach meinem grundlegenden rechtsstaatlichen Verständnis hat jeder Mensch Anspruch auf eine ordnungsgemäße und optimale Verteidigung. Erst der Verteidiger als Korrektiv gewährleistet die „Waffengleichheit“ zwischen schutzlosem Beschuldigten und dem staatlichen Gewaltmonopol. Gemäß § 137 Strafprozessordnung hat jeder Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens Anspruch auf die Hinzuziehung eines Anwalts. Um sich optimal verteidigen zu können, ist die Kenntnis über den ihm gemachten strafrechtlichen Vorwurf und die dazu geführeten Ermittlungen unerlässlich. Ohne Aktenkenntnis sollten Sie sich niemals vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht äußern. Da nur der Anwalt Akteneinsicht nehmen kann, ist für eine erfolgreiche Verteidigung ein Rechtsanwalt unerlässlich.